5.4.3. Die X-Strasse ist sowohl im Strassenrichtplan vom 25. Oktober 2001 (nachgereicht am 2. März 2015) wie auch im Überbauungsplan X-Strasse/XL (Vernehmlassungsbeilage 5) als Quartiersammelstrasse eingetragen, soweit sie durch das Baugebiet sowie diesem entlang führt. Sie erschliesst die anstossenden Grundstücke und nimmt den Verkehr vom XL, von der Y- Strasse und der Oberen X-Strasse – alles Feinerschliessungsstrassen – auf. Die X-Strasse führt ausserhalb Baugebiet weiter bis nach S. und erschliesst einige zwischen den beiden Ortschaften liegende Bauernhöfe. Es gibt etwas Berufsverkehr, insbesondere von Bewohnern aus dem X- Strasse-Quartier (Protokoll S. 13).