Eingabe vom 1. Juni 2015 S. 2). Der beitragsbelastete Abschnitt habe qualitativ densel- - 11 - ben Standard gehabt, wie der unbelastet gebliebene oberste Strassenabschnitt (Schreiben vom 1. Juni 2015). Er habe ebenfalls eine Entwässerung (drei Schächte) gehabt (Protokoll S. 12; an der Verhandlung vom 18. März 2015 eingereichte Fotoserie [Beilage 3]).