Den Verwaltungsbehörden sei zwar ein weniger förmliches Verfahren zu ermöglichen als den Justizbehörden. Dennoch hätten auch diese von einem Augenschein, einer Einsprache- oder Einwendungsverhandlung ein Protokoll zu erstellen (Verwaltungsgerichtsentscheid [VGE] WBE.2013.260 vom 24. März 2014 in Sachen EG S. gegen L.A., S. 7 f. mit Hinweisen).