F.1. Das Spezialverwaltungsgericht führte am 18. März 2015 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Der Fall erwies sich als noch nicht spruchreif. F.2. Mit Schreiben vom 19. März 2015 legte der Präsident des SKE den Parteien das weitere Vorgehen dar und verlangte von der Gemeinde ergänzende Unterlagen. Darauf antwortete der Vertreter der Gemeinde mit Eingabe vom 27. April 2015. Der Vertreter der Beschwerdeführenden nahm innert erstreckter Frist am 1. Juni 2015 abschliessend Stellung. Der Gegenanwalt äusserte sich am 15. Juni 2015 ebenfalls abschliessend. Die Eingabe wurde dem Vertreter der Beschwerdeführenden am 19. Juni 2015 zur Kenntnis gebracht.