C.2. Am 12. November 2013 teilte Dr. iur. Peter Gysi dem Gericht mit, dass er die Gemeinde Q. vertrete. Er bat um Erstreckung der Vernehmlassungsfrist. Mit Einschreiben vom 16. Dezember 2013 liess er sich diese Frist nochmals verlängern. -4- C.3. Am 19. Dezember 2013 nahm der Vertreter der Gemeinde zur gegnerischen Eingabe vom 30. September 2013 Stellung. Er beantragte, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen.