Zur verlangten Neufassung des Perimeters des Beitragsplans sei die Angelegenheit an die Vorinstanz zurück zu weisen. 3. Subenventualiter Die Grundeigentümerbeiträge seien in Anwendung von § 16 Strassenreglement zu streichen oder massiv zu reduzieren. 4. Unter den ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." C.1. Nach Eingang des Kostenvorschusses ersuchte der Präsident des SKE den Gemeinderat Q. um eine Vernehmlassung bzw. um Darlegung des Verfahrensstandes, sofern das Bauprojekt noch nicht rechtskräftig sei (Schreiben vom 21. Oktober 2013).