"1. Die jeweiligen individuellen Beschlüsse vom 26. August 2013 in rubrizierter Angelegenheit seien mitsamt dem Beitragsplan X-Strasse gesamthaft und ersatzlos aufzuheben. 2. Eventualiter Die jeweiligen individuellen Beschlüsse vom 26. August 2013 in rubrizierter Angelegenheit seien mitsamt dem Beitragsplan X-Strasse gesamthaft aufzuheben. Stattdessen sei der Perimeter des Beitragsplanes so zu fassen, dass alle Eigentümer entlang der gesamten X-Strasse und darüber hinaus je nach Ausmass ihres Sondervorteiles in den Beitragsplan einbezogen werden.