3. 3.1. Dennoch erhob A. am 19. September 2013 Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht. Sie beantragte, der Perimeter Abwasserentsorgung sei zu korrigieren und die Parzelle bbb als überbautes Grundstück zu belasten. Weiter beantragte sie, die Parzelle bbb sei vom Beitrag Wasserversorgung zu entlasten.