Gegen die verfügten Beiträge sowie das Bauprojekt wehrte sich A. mit Eingabe vom 20. November 2012. Sie beantragte eine Verschiebung des auf der Parzelle bbb geplanten Hydranten und den Verzicht auf eine Beitragserhebung für die Abwasserentsorgung auf der Parzelle aaa. Dieses Grundstück sei bereits bei der Erschliessung XZ belastet worden. Der Gemeinderat hiess die Begehren mit Einspracheentscheid vom 19. August 2013 gut (Protokollauszug vom 19. August 2013).