8. 8.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Einleitung des Kühlwassers in die Kanalisation habe nicht immer bestanden. Das Kühlwasser sei aufgrund von Anpassungen des Gewässerschutzgesetzes 1991 und des Inkrafttretens der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV; SR 814.012) vom 27. Februar 1991 in die Kanalisation geleitet worden. Bekanntermassen sei es der Beschwerdeführerin bis Ende 2012 noch untersagt gewesen, Wasser versickern zu lassen oder in Oberflächengewässer einzuleiten. Die Beschwerdeführerin räumt ein, es sei richtig, dass für das Einleiten in die Kanalisation bisher nie Gebühren verlangt worden seien.