Der VSA empfiehlt in den oben erwähnten Richtlinien zudem ausdrücklich, dass auch für die Einleitung von wenig verschmutztem Abwasser in den Mischoder Schmutzwasserkanal dieselbe Mengengebühr zu verlangen ist wie für normal verschmutztes Abwasser und somit von einem Verschmutzungsfaktor 1.00 auszugehen ist. Die Beschwerdegegnerin legt der Berechnung der Benützungsgebühr für das Kühlwasser einen Verschmutzungsfaktor von 0.25 zugrunde. Somit wird im Vergleich zum normal verschmutzten Abwasser ein Rabatt von 75 % gewährt, was genügend berücksichtigt, dass das Kühlwasser gegenüber dem häuslichen Abwasser einen reduzierten Verschmutzungsgrad aufweist.