Entsprechend verursacht Sauberwasser die gleichen Kosten wie verschmutztes Abwasser (vgl. Finanzierung der Abwasserentsorgung, Erläuterungen zur Richtlinie über die Finanzierung auf Gemeinde- und Verbandsebene des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute [VSA] von 1994, S. 54). Der VSA empfiehlt in den oben erwähnten Richtlinien zudem ausdrücklich, dass auch für die Einleitung von wenig verschmutztem Abwasser in den Mischoder Schmutzwasserkanal dieselbe Mengengebühr zu verlangen ist wie für normal verschmutztes Abwasser und somit von einem Verschmutzungsfaktor 1.00 auszugehen ist.