7.2. Das Argument der Beschwerdeführerin, das in die Kanalisation geleitete Kühlwasser sei unverschmutzt und belaste die Abwasserbeseitigungsanlage daher nicht, greift nicht. Wird wie vorliegend praktisch sauberes Wasser in die Kanalisation eingeleitet, so fliesst dieses genau wie Schmutzwasser durch das Abwasserentsorgungssystem und durchläuft sämtliche Stufen des Reinigungsprozesses in der ARA.