rechnung erhoben und mit periodischen Rechnungen eingefordert. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Zustellung zu bezahlen. 2Abwassererzeuger, welche das Wasser nicht von der öffentlichen Was- serversorgung beziehen oder Zuschläge (§ 50 Abs. 4) bezahlen müssen oder denen eine Ermässigung (§ 50 Abs. 3) gewährt wird, erhalten eine separate Rechnung." 3. Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass Kühlwasser in die Kanalisation geleitet worden ist (Protokoll, S. 3). Auch die Berechnung der Benützungsgebühr, resp. der ihr zugrundeliegende Frischwasserverbrauch wird von ihr nicht gerügt.