brauchtem Frischwasser erhoben. 2Es wird eine Minimalgebühr von Fr. 50.-- pro Jahr erhoben. 3Für stark verschmutztes oder schwallweise abgegebenes Industrieab- wasser werden aufgrund von Betriebsanalysen Zuschläge erhoben. Der Stadtrat erlässt in solchen Fällen aufgrund der Betriebsanalyse jährlich individuelle Gebührenverfügungen. 4Kann ein Betrieb eine dauernde wesentliche Reduktion der zur Berech-