O. Die Beschwerdegegnerin liess sich am 14. Januar 2015 vernehmen und gleichzeitig die Abwasserrechnung 2014 sowie den Finanzplan betreffend Abwasserbeseitigung 2015 bis 2024 einreichen. Die Eingabe vom 14. Januar 2015 sowie die Beilagen wurden der Beschwerdeführerin am 15. Januar 2015 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde den Parteien mitgeteilt, dass das SKE die Rechtsschriften und die Beweisergänzungen aufarbeiten werde, so dass die Sache abschliessend beraten werden könne. Voraussichtlich werde eine Urteilsberatung ohne Beteiligung der Parteien erfolgen.