N. Mit Eingabe vom 3. November 2014 liess die Beschwerdegegnerin mitteilen, dass sie sich nun ebenfalls vertreten lasse. Am 4. November 2014 stellte das SKE dem Vertreter der Beschwerdegegnerin die Verfahrensakten zur Einsichtnahme zu. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 beantragte der Vertreter der Beschwerdeführerin eine Verlängerung der Frist bis 26. Januar 2015. Diese wurde ihm am 22. Dezember 2014 gewährt.