M. Am 28. Oktober 2014 wurde die Eingabe vom 22. Oktober 2014 der Beschwerdegegnerin zur Kenntnisnahme zugestellt. Es wurde ihr freigestellt, sich bis 20. November 2014 zu den Rechtsschriften vom 17. September 2014 und vom 22. Oktober 2014 vernehmen zu lassen. Gleichzeitig wurde die Beschwerdegegnerin ersucht, innert der erwähnten Frist die Abwasserrechnung 2013 sowie den aktuellen Finanzplan Abwasser vorzulegen.