" 1. § 56 Abs. 1 des Abwasserreglements der Einwohnergemeinde Q. sei in Vornahme einer konkreten Normenkontrolle aufzuheben. 2. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Q. (Stadtrat) vom 17. Juni 2013 sei aufzuheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."