B. Anlässlich einer am 12. März 2012 vorgenommenen Zustandskontrolle einer Abwasserleitung, welche unter dem Firmengebäude der A. AG hindurchführt, wurde festgestellt, dass das zur Kühlung verwendete Grundwasser hier durch ein "eingespitztes" Rohr der Kanalisation zugeführt wurde. C. Da die Stadt Q. bis dahin nichts von dieser Einspeisung gewusst hatte, wurden bisher auch noch nie Benützungsgebühren verfügt. Nach zweimaliger Gewährung des rechtlichen Gehörs an die A. AG zu dieser Angelegenheit verfügte der Stadtrat Q. am 22. April 2013 für die Jahre 2007 bis 2011 eine Benützungsgebühr (Kanalisation) von Fr. 207'542.00 (exkl. MWST).