A.1. Die A. AG betreibt in Q. eine Produktionsstätte für Gegenstände aus Kunststoff. Zur Kühlung der Maschinen verwendete sie bis 2013 selber gefördertes Grundwasser. Für die Förderung von Grundwasser verfügte sie über eine kantonale Bewilligung (Bewilligung für eine Grundwassernutzung) vom 26. November 2002 (Vernehmlassungsbeilage 5), welche zunächst bis zum 31. Dezember 2012 Gültigkeit hatte und am 31. Januar 2013 bis Ende 2013 verlängert wurde. Im September 2013 teilte die A. AG dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Umwelt, Boden und Wasser, dann mit, dass künftig auf die Förderung von Grundwasser verzichtet werde.