3.2. Die Parzelle aaa liegt am X-Weg, ausserhalb des Perimeters, und grenzt auch nicht an diesen (vgl. agis-Ausdruck vom 3. Juli 2013 [Beilage 1 zum Gesuch vom 18. Juli 2013] und agis-Ausdruck vom 21. November 2013 mit Unterschrift B. [Beilage 2 zur Eingabe vom 25. November 2013]). Der Ein- -3- bezug dieser Fläche ermöglicht es den Parteien, den gewünschten Landabtausch im Rahmen des ohnehin laufenden Landumlegungsverfahrens abzuwickeln. Dagegen ist nichts einzuwenden.