2.2. Das Spezialverwaltungsgericht ersuchte den Gemeinderat A. mit Schreiben vom 17. September 2013 um Vervollständigung der Gesuchsbeilagen. Die Unterlagen gingen am 11. Oktober 2013 und am 26. November 2013 beim Gericht ein. 3. 3.1. Nach Rechtskraft des Einleitungsbeschlusses kann der Perimeter nur noch geändert werden, soweit der Zweck des Unternehmens es erfordert und die Zustimmung des Spezialverwaltungsgerichts vorliegt. Das Gericht hört die Beteiligten an, bevor es die Änderung verfügt (§ 6 der Verordnung über Landumlegung, Grenzbereinigung und Enteignung [LEV; SAR 713.112] vom 23. Februar 1994).