§ 42 Bemessung 1 Für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Gemeinde eine Anschlussgebühr. Sie wird wie folgt bemessen (Betrag siehe Anhang; […]): a) Betrag pro m2 für in die Kanalisation entwässerte Flächen. b) […] 2 - 7 […] -6- § 44 Zahlungspflicht Die Zahlungspflicht entsteht - […] - bei Neubauten mit dem Anschluss an die Kanalisation; - […] ANHANG ZUM ABWASSERREGLEMENT HÖHE DER ANSCHLUSS- UND BENÜTZUNGSGEBÜHREN