"1. Der Einspracheentscheid des Gemeinderats Q. vom 2. April 2012 betreffend Erhebung von Abwassergebühren in der Höhe von Fr. 34'700.40 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei festzustellen, dass der Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, im Zusammenhang mit der Erstellung des Radwegs an der K D und dem damit verbundenen Anschluss des B der A. an die Gemeindekanalisation keine Abwasseranschlussgebühren schuldet. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Gemeinderats Q.."