Das Gericht entnimmt den Akten: A. Am 23. Januar 2012 wurde dem Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterhalt Kreis II, von der Gemeinde Q. die Baubewilligung für die Erstellung eines Radwegs, eines E, einer Oberflächenentwässerung und eines neuen Sichtschutzes auf der Parzelle aaa (im Eigentum der A., S.; nachfolgend: A.) und der Parzelle bbb (im Eigentum von C., T.) in Q. erteilt. Gleichzeitig wurden Abwasseranschlussgebühren für 1'071 m2 (B 65 m2, Radweg 1'006 m2) entwässerte Fläche von CHF 34'700.40 (inkl. MWSt) erhoben.