6.2.3. Die Beschwerdegegnerin reichte die Finanz- und Erneuerungsplanung 2013 Wasserversorgung der F. vom 30. Januar 2014 ein. Daraus sind auch die Investitionen ersichtlich, die von der Beschwerdegegnerin dargestellt wurden (Eingabe vom 4. Februar 2014, S. 13). Darin wird dargelegt, dass der Werterhalt der Wasserversorgung Q. dann gesichert sei, wenn aus dem laufenden Betrieb jährlich rund Fr. 322'000.00 für Erneuerungen des Leitungsnetzes und der Anlagen eingesetzt würden. Aufgrund der gemäss GWP vorgesehenen Erneuerungen und Erweiterungen der nächsten Jahre könnten vorläufig keine Rückstellungen getätigt werden, sondern die Beiträge würden laufend eingesetzt.