6.2.2. Die Jahresrechnung 2012 weist einen Finanzierungsüberschuss von Fr. 692'528.35 aus. Die durchschnittliche Jahresinvestition bei der Wasserversorgung beträgt rund Fr. 200'000.00. Somit wäre gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht mehr als ein Überschuss von Fr. 400'000.00 erlaubt. Der Finanzierungüberschuss liegt über dieser Grenze. Demnach ist nun zu prüfen, ob der Wert sich in der Zukunftsoptik korrigiert.