Man wolle den Gebührensatz nicht jedes Jahr anpassen müssen (Protokoll, S. 7 und 8). Im Finanzplan vom 24. September 2013 seien lediglich jene Investitionen enthalten, welche klar, d.h. mittels Kostenvoranschlag, haben beziffert werden können und/oder die hinsichtlich der zeitlichen Ausführung verbindlich seien. Es handle sich dabei um Investitionen im Betrag von Fr. 1'350'000.00. Diese Investitionen nicht in den Finanzplan aufzunehmen sei im Rahmen der Fusionsverhandlungen mit T. so abgesprochen gewesen.