6.1.2. Der Beschwerdeführer führte aus, es bestünden massive Überschüsse im sechsstelligen Frankenbereich bei der Wasserversorgung. Man habe mehr Geld eingenommen als man brauche. Und die Nachforderung gegenüber dem Beschwerdeführer sei noch nicht einmal einbezogen. Trotz gewisser - 16 - geplanter Investitionen sei der Endbetrag 2014 und 2020 genau gleich hoch. Das Vermögen bleibe also erhalten (Protokoll, S. 7 und 8).