5.1.2. Der Anfangswert soll mit dem Original des Ableseprotokolls vom 30. Juni 2006 belegt werden. Dieses lautet auf einen Zählerstand von 97'565 m3. Die Ablesung durch die C. AG, welche der Beschwerdegegnerin am 14. Juli 2006 gemeldet wurde, lautete auf 97'522.8 m3. Dieser Wert wurde zwar (gerundet auf 97'523 m3) aus Kulanzgründen für die letzte Rechnungsstellung an die C. AG verwendet. Die Beschwerdegegnerin führt dazu aus, dass ihr dies keine Rolle gespielt habe, da die kleine Differenz von 42 m3 bei der nächsten Rechnungsstellung wieder ausgeglichen worden wäre. Für die vorliegende Beurteilung darf aber nur auf das Original des Ableseprotokolls vom 30. Juni 2006 abgestellt werden.