5. 5.1. 5.1.1. Die erste Phase dauerte vom Juli 2006 bis im Mai 2008. Dazu führte die Beschwerdegegnerin zunächst aus, dass eine Berechnung des effektiven Verbrauchs nachträglich nicht vorgenommen werden könne, da die dafür notwendigen Daten fehlten. An der Verhandlung und im darauf folgenden weiteren Schriftenwechsel konnte die Beschwerdegegnerin dann doch noch Beweismittel vorlegen, welche den Verbrauch für die Phase 1 belegen sollen.