Es ist für die Verfügung charakteristisch, dass sie einseitig von den Behörden erlassen wird. Zudem richtet sich eine Verfügung nur an einen oder an eine bestimmte Zahl von Adressaten und regelt eine bestimmte Zahl von Fällen. Sie ist stets eine Anordnung in Anwendung von Verwaltungsrecht, dabei spielt es keine Rolle, von welcher Behörde die Verfügung ausgeht. Im Weiteren ist eine Verfügung stets auf Rechtswirkungen ausgerichtet. Mit der Verfügung werden in einem konkreten Fall Rechte und Pflichten eines bestimmten Privaten begründet, geändert oder aufgehoben. - 11 -