Abwässer erhebt der Gemeinderat einen angemessenen Zuschlag: Zur Festlegung dieses Zuschlages kann er sich von einem unabhängigen Fachmann beraten lassen. D. Wasser […] Benützungsgebühren Neben den allgemeinen Bestimmungen gemäss §§ 29 – 31 gelten im Besonderen: § 43 Grundgebühr Pro Wasserzähler ist eine Grundgebühr zu entrichten. § 44 Verbrauchsgebühr (Wasserzins) 1Die Verbrauchsgebühr errechnet sich nach dem vom Wasserzähler ermit- telten Wasserbezug. 2Die Verbrauchsgebühr wird in Fr. pro m 3 bezogenem Wasser berechnet. […] -9-