C.10. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2012 liess die Beschwerdegegnerin nochmals mitteilen, dass sie auf letzte Bemerkungen verzichte. Die Eingabe vom 11. Dezember 2012 wurde am 12. Dezember 2012 dem Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zugestellt. Auf die einzelnen Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. D. Am 6. November 2013 führte das SKE eine Verhandlung durch (Präsenz vgl. Protokoll, S. 2). Es unterbreitete den Parteien einen Vergleichsvorschlag, welcher von der Beschwerdegegnerin am 20. November 2013 unter Beilage neuer Beweismittel und vom Beschwerdeführer am 21. November 2013 abgelehnt wurde.