C.9. Am 19. November 2012 wurde die Eingabe des Beschwerdeführers vom 15. November 2012 der Beschwerdegegnerin zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde es ihr freigestellt, sich bis 12. Dezember 2012 dazu vernehmen zu lassen. Am 4. Dezember 2012 liess sich die Beschwerdegegnerin zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 15. November 2012 vernehmen. C.9. Die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 4. Dezember 2012 wurde dem Beschwerdeführer am 5. Dezember 2012 zur Kenntnisnahme zugestellt.