C.8. Mit Schreiben vom 15. November 2012 teilte der Beschwerdeführer der Schätzungskommission mit, dass am 24. September 2012, und somit nach seinem Schreiben vom 7. September 2012, ein neues Urteil des Bundesgerichts ergangen sei. Im Urteil 2C_230/2012 vom 24. September 2012 habe sich das Bundesgericht in einer ähnlichen Angelegenheit äussern müssen, weshalb er mit der vorliegenden Eingabe dazu Stellung nehme.