A.4. Am 8. Juli 2011 stellte die Einwohnergemeinde Q. A. Nachrechnungen für Benutzungsgebühren (Abwasser und Wasser) der Bezugsperioden März 2007 bis Mai 2008 und Mai 2008 bis September 2010 im Gesamtbetrag von Fr. 101'412.45. Die Rechnungen waren jeweils mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. B.1. Mit Schreiben vom 9. August 2011 liess A. gegen die Rechnungen vom 8. Juli 2011 der Rechtsmittelbelehrung folgend Einsprache erheben und den Antrag stellen: