A.2. Im April 2011 teilte die Einwohnergemeinde Q. A. mit, dass für die Abrechnungsperioden März 2007 bis Mai 2008 und Mai 2008 bis September 2010 nachträgliche Zahlungen erforderlich seien. Sie stellte ihm Entwürfe für die vorgesehenen Nachrechnungen mit der Aufforderung zu, dazu Stellung zu nehmen. A.3. Am 26. Mai 2011 fand eine Besprechung zwischen A., seinem Vertreter und dem Liegenschaftsverwalter einerseits und Vertretern der Einwohnergemeinde Q. andererseits statt.