Gegenstand Benützungsgebühren (Wasser und Abwasser) -2- Das Gericht entnimmt den Akten: A.1. A. ist Eigentümer der Liegenschaft X-Strasse B in Q.. Er hat das Mehrfamilienhaus am 1. Juli 2006 von der C. AG erworben. Insgesamt besteht die Liegenschaft aus 40 Wohnungen. Seit dem Erwerb des Gebäudes hat A. die Rechnungen für den Abwasser- und Wasserbezug der jeweiligen Abrechnungsperioden bezahlt. In der Bezugsperiode vom April 2008 bis September 2008 wurde am 13. Mai 2008 ein neuer Wasserzähler eingebaut, weshalb im Mai 2008 ein Zwischenstand abgerechnet wurde.