3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin die richterlich überprüften Parteikosten in der Höhe von Fr. 9'986.85 (inkl. MWSt. und Auslagen) zu ersetzen. - 23 - Zustellung - Herr Dr. iur. Thomas Herzog, Rechtsanwalt, Lange Gasse 15, Postfach, 4002 Basel (2, für sich und zuhanden seines Klienten) - Herr Dr. iur. Peter Gysi, Rechtsanwalt, Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau (2, für sich und zuhanden seiner Klientin) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung