Mehrwertsteuer 8.0 % Fr. 739.75 Total Aufwand inkl. MWSt Fr. 9'986.85 13.3. Die Parteientschädigung richtet sich nach dem Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif, AnwT; SAR 291.150) vom 10. November 1987. Die Regelung der Entschädigung in Verwaltungssachen wurde am 10. Mai 2011 revidiert. Das neue Recht trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Vorliegend wurde das Verfahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bei der Schätzungskommission hängig, weshalb der Anwaltstarif in der Fassung vom 1. Juli 2011 zur Anwendung gelangt.