10.4. An der Augenscheinsverhandlung vom 8. Mai 2013 liess der Beschwerdeführer geltend machen, dass im Beitragsplan nicht zwischen überbauten und unüberbauten Parzellen unterschieden worden sei (Protokoll, S. 9). Vorliegend sind drei – darunter auch die Parzelle hhh - der vier im Perimeter liegenden Parzellen unüberbaut. Auf der Parzelle aaa hingegen befand sich ein Wohnhaus mit separatem Schwimmbad. Wie der Beschwerdeführer aber selber darlegen liess, beabsichtigte er bereits beim Kauf der Parzelle aaa den Abbruch sämtlicher Liegenschaften und den Neubau eines - 18 -