9. In einem nächsten Schritt ist die Kostenaufteilung zwischen Gemeinde und Privaten zu prüfen. Der Beschwerdeführer hat sich dazu nicht geäussert. Aus diesem Grund reicht eine summarische Prüfung derselben (Erw. 6.3.) Von den Kosten des Entwässerungsprojekts übernimmt die Gemeinde Q. 30 % (vgl. Verteilung der Kosten, Beilage zur Beschwerdeantwort 7). In den Grundsätzen der Kostenverlegung (Beilage zur Beschwerdeantwort 6) wird festgehalten, dass die Gemeinde an die Neuerstellung von Anlagen der Abwasserentsorgung infolge der systematischen Erschliessung einen Beitrag von mindestens 30 % leistet. - 17 -