Bis zum Ausbau der Kanalisation lag im Bereich der im Perimeter liegenden Parzellen keine flächendeckende, systematische Erschliessung vor. Die inzwischen abgetragene Liegenschaft auf der Parzelle aaa war mittels einer Privatleitung an das kommunale Kanalisationsnetz angeschlossen. Mit dem Bauprojekt wurde erstmals eine dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) entsprechende Erschliessung vorgenommen (vgl. dazu für Strassen AGVE 2001, S. 454). Der Ausbau der Kanalisation X-Strasse ist demnach grundsätzlich geeignet, einen wirtschaftlichen Sondervorteil zu schaffen. - 15 -