6.2. Ist eine Erschliessung grundsätzlich geeignet, einen Mehrwert zu generieren, so umfasst die materielle Prüfung im Verfahren zur Festsetzung von Baubeiträgen regelmässig drei Stufen. Zunächst kann streitig sein, ob überhaupt ein Sondervorteil vorliegt oder - mit anderen Worten - ob der Beitragsperimeter richtig abgegrenzt und das betroffene Grundstück zu Recht einbezogen wurde. Dann ist das vom Gemeinwesen zu übernehmende Kostenbetreffnis bzw. das der Gesamtheit der Grundeigentümer festzusetzen.