Das Verwaltungsgericht sieht bei einer solchen kumulierten Abgabenerhebung die Gefahr einer Verletzung des Äquivalenzprinzips, dass also der Belastete mehr bezahlen könnte als die ihm zukommende, kommunale Erschliessungsleistung wert ist. Es verlangt in diesem Zusammenhang eine gesamthafte Betrachtung der anfallenden einmaligen Abgaben (AGVE 2001, S. 186 f. mit Hinweis auf das Präjudiz E. [AGVE 1998, S. 196 f.]). - 11 -