4.3. Die Beschwerdegegnerin machte an der Verhandlung geltend, dass der Vertrag vorgelegt worden sei, damit eine vorzeitige Baubewilligung habe erteilt werden können (Protokoll, S. 6). Übereinstimmend mit dem Beschwerdeführer erklärte sie, dass dieser mit dem Vertrag die ungenügende Erschliessung nicht anerkannt habe, diese sei dem Beschwerdeführer lediglich zur Kenntnis gebracht worden. Einzig die Anteile von 30 % Gemeinde und 70 % Private seien darin anerkannt worden (Protokoll, S. 6).