-7- § 42 Auflage und 1Der Beitragsplan wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Mitteilung 2Auf Ort und Zeitpunkt der öffentlichen Auflage des Beitrags- planes ist vorgängig im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde hinzuweisen. 3Den Beitragspflichtigen ist die Auflage zusammen mit der Höhe des Beitrages durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen. § 45 Zahlungs- Die Beitragspflicht entsteht mit Beginn der öffentlichen Auflage pflicht des Beitragsplans.