§ 40 Beitragsplan Der Beitragsplan enthält: a) den Voranschlag über die Erstellungskosten b) den Kostenanteil des Gemeinwesens c) den Plan über die Grundstücke bzw. Grundstückflächen, für die Beiträge zu erbringen sind (Perimeterplan) d) die Grundsätze der Kostenverteilung e) das Verzeichnis aller zu Beitragsleistungen herangezogener Grundeigentümer mit Angabe der von ihnen geforderten Beiträge f) die Bestimmung der Fälligkeit der Beiträge g) eine Rechtsmittelbelehrung